Beitragsordnung des Kreisverbandes Hagen der Jungen Liberalen

§1 Aufbringung der Mittel

Der Kreisverband deckt seine Aufwendungen durch öffentliche Zuwendungen und sonstige Einnahmen.

§2 Mitgliedsbeiträge

Die Mitglieder führen ihre Mitgliedsbeiträge an den Kreisverband ab.

§3 Beitragshöhe

(1) Der monatliche Mindestbeitrag für Mitglieder der Jungen Liberalen Hagen beträgt
a) 2,50 Euro bei einem monatlichen Durchschnittseinkommen von weniger als 500 Euro netto.
b) 3,50 Euro bei einem monatlichen Durchschnittseinkommen von weniger als 1.000 Euro netto.
c) 4,50 Euro bei einem monatlichen Durchschnittseinkommen von weniger als 500 Euro netto.

(2) In begründeten Einzelfällen kann der Kreisvorstand einen Beitragsnachlass für einzelne Mitglieder beschließen.

(3) Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich fällig. Bei Neumitgliedern ist der Mitgliedsbeitrag erstmalig im Monat nach dem Eintritt fällig. Die Berechnung der abzuführenden Beiträge und ihre Zahlung soll in der Regel rückwirkend am Ende des Halbjahres erfolgen.

§ 4 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt mit Ablauf des 19.12.2010 in Kraft.